Formular zur Rezeptbestellung
Hinweis für gesetzlich Versicherte
Ab Januar 2024 wird das elektronische Rezept ("E-Rezept") für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend eingeführt. Wir können Ihre Rezeptbestellung nur bearbeiten, wenn Ihre Krankenversicherungskarte im aktuellen Quartal in der Praxis eingelesen wurde.
Das Rezept steht dann in der Regel am Nachmittag des nächsten Werktages im System zur Verfügung. Sie brauchen nichts in der Praxis abzuholen, sondern können mit Ihrer Krankenversicherungskarte in Ihre Apotheke gehen und das E-Rezept einlösen.
Sämtliche Privatrezepte erhalten Sie allerdings weiterhin in Papierform.