Formular zur Rezeptbestellung

Hinweis für gesetzlich Versicherte

Ab Januar 2024 wird das elektronische Rezept ("E-Rezept") für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend eingeführt. Wir können Ihre Rezeptbestellung nur bearbeiten, wenn Ihre Krankenversicherungskarte im aktuellen Quartal in der Praxis eingelesen wurde.
Das Rezept steht dann in der Regel am Nachmittag des nächsten Werktages im System zur Verfügung. Sie brauchen nichts in der Praxis abzuholen, sondern können mit Ihrer Krankenversicherungskarte in Ihre Apotheke gehen und das E-Rezept einlösen.
Sämtliche Privatrezepte erhalten Sie allerdings weiterhin in Papierform.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

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Bitte stellen Sie mir folgende Wiederholungsrezepte aus

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Bitte beachten Sie:

Leider ist es uns für Kassenrezepte nicht mehr möglich, eine Lieferung durch Ihre gewünschte Apotheke zu veranlassen. Benutzen Sie hierfür bitte die E-Rezept-App der Gematik. Für die Einrichtung dieser App wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

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Die folgende Auswahl ist nur noch für die Ausstellung von Privatrezepten möglich.

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Die übermittelten Daten verwenden wir ausschliesslich für die Rezepterstellung.